Stationäre Betreuung

Zusammenleben und ein wertschätzender Gruppenalltag stehen bei uns im Vordergrund. Wohnen, Betreuung und Freizeit greifen eng ineinander und gehen immer auch einher mit einem Schul- oder Ausbildungsangebot des Stift Sunnisheim. Nach dem Unterricht, im wohlverdienten Feierabend nach der Ausbildung oder an den Wochenenden steht den jungen Menschen, die im Stift Sunnisheim leben, eine Vielzahl an Aktivitäten auf dem Stifts-Gelände und in der näheren Umgebung zur Verfügung. Ob sportlich mit Fußball, Tischtennis, Basketball, Bogenschießen oder künstlerisch in der Musik-AG – da ist für jede*n etwas dabei.

Zu gelingender Betreuungsarbeit gehört der enge Austausch mit Sorgeberechtigten, Familie, Schule oder Ausbildungsbetrieb – eben allen Personen, die an der Entwicklung der jungen Menschen beteiligt sind und eine große Rolle spielen. In unseren Wohngruppen betreuen wir männliche Kinder, Jugendliche und junge Volljährige im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27, 34 SGB VIII bzw. im Rahmen der Hilfen für junge Volljährige gemäß §§ 41, 34 SGB VIII und im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII. Schüler und Auszubildende werden gemeinsam betreut. Auch unbegleitete minderjährige Ausländer nehmen wir in unseren Wohngruppen auf.

Inobhutnahme

Hilfe in der Not

Es gibt Situationen, in denen können Kinder und Jugendliche nicht länger in ihrem Zuhause bleiben. Für junge Menschen ab 10 Jahren bieten wir Plätze in unserer Inobhutnahme. Im Stift Sunnisheim haben wir eine Inobhutnahmegruppe (kurz: ION) mit Platz für sieben männliche junge Menschen zwischen 10 und 17 Jahren. Dort finden sie in akuten Notlagen einen sicheren Ort zum Ankommen.

Wir betreuen die jungen Menschen in der Inobhutnahme an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr. Gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen gestalten die Erzieher*innen das Zusammenleben und den Alltag in der Gruppe so, dass ein stabiler Rahmen entsteht. Ein geregelter Tagesablauf, aber auch Zeit für sich sind dabei wichtig.

Die Inobhutnahme ist ein Angebot nach § 42 SGB VIII. Unsere Fachkräfte stehen in engem Austausch mit den Jugendämtern und, wenn möglich, mit den Sorgeberechtigten der jungen Menschen. Unser Anliegen ist es, mit allen Beteiligten eine Perspektive zu entwickeln. Im Fokus dabei stehen die Fragen, ob der junge Mensch nach Hause zurückkehren oder wo er in Zukunft leben kann, welche weiteren Hilfen notwendig sind und welche Schul- bzw. Ausbildungsform passend ist.

Intensivwohngruppe

Ein Mehr an sozialpädagogischer Betreuung für junge Menschen ab 14 Jahren

Ein Team aus Erzieher*innen und Psycholog*innen betreut, fördert und unterstützt in unserer Intensivwohngruppe junge Menschen ab 14 Jahren, die einen Mehrbedarf an intensiver sozialpädagogischer Begleitung haben. Das Konzept sieht einen eng strukturierten Tagesablauf vor, der geprägt ist von psychologisch-therapeutischer Unterstützung sowie einer Vielzahl an erlebnispädagogischen, sportlichen und musisch-kreativen Aktivitäten. Dadurch werden die jungen Menschen hin zur Entwicklung schulischer und beruflicher Perspektiven begleitet.

Die Intensivwohngruppe ist ein Angebot nach § 34, 35a, 41 SGB VIII.

Wohngruppen

Junge Menschen, die bei uns die Schule besuchen oder eine Ausbildung machen, wohnen in verschiedenen altersgerechten Wohngruppen in Sinsheim und Umgebung

Wohnen, Betreuung und Schule oder Ausbildung gehen bei uns Hand und Hand. Neben zum Beispiel teilstationärer Betreuung in Form von Tagesgruppen oder ambulanten Hilfen finden Schüler und Auszubildende auch in unseren stationären Wohngruppen einen Ort zum Leben. Die pädagogischen Fachkräfte gestalten mit den jungen Menschen gemeinsam die Freizeit nach Unterricht und Ausbildung, unterstützen das Zusammenleben in den Wohngruppen und sind da bei allen Fragen.

Die stationären Wohngruppen befinden sich auf dem Stifts-Gelände selbst sowie in der Region Sinsheim.

Das Angebot richtet sich an männliche Kinder, Jugendliche und junge Volljährige im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27, 34 SGB VIII bzw. im Rahmen der Hilfen für junge Volljährige gemäß §§ 41, 34 SGB VIII und im Rahmend er Eingliederungshilfe gemäß §35a SGB VIII.

Betreutes Wohnen

Verselbständigung in verschiedenen Wohnformen

Jugendwohngemeinschaften

In unseren Jugendwohngemeinschaften nehmen wir Jugendliche ab 16 Jahren und junge Volljährige auf, die sich zuvor in unseren stationären Wohngruppen eingelebt und in ihrer Persönlichkeitsentwicklung Fortschritte erzielt haben. Zuverlässigkeit wie selbständiges Aufstehen am Morgen, Absprachen einhalten oder lebenspraktische Fähigkeiten wie ein warmes Essen zubereiten können, sind Voraussetzungen, den Schritt in die Verselbstständigung zu gehen. In Sinsheim bieten wir Plätze in zwei Jugendwohngemeinschaften an.

  • JWG I in Sinsheim-Waldangelloch: 3 Plätze für männliche Jugendliche und junge Volljährige, ab 16 Jahren
  • JWG II in Sinsheim-Hoffenheim: 3 Plätze für männliche Jugendliche und junge Volljährige, ab 16 Jahren

Die jungen Menschen in den Jugendwohngemeinschaften werden an Nachmittagen und am frühen Abend betreut. Schwerpunkt dabei ist die individuelle Unterstützung zur weiteren Verselbstständigung.

Jugendwohngemeinschaft ist ein Angebot nach § 34, 35a, 41 SGB VIII.

Betreutes Wohnen

Im Betreuten Wohnen nehmen wir junge Volljährige auf, die zuvor in anderen Wohnformen auf diese Verselbständigungsform vorbereitet wurden. Ein*e Außenbetreuer*in begleitet die jungen Erwachsenen und unterstützt sie in allen Fragestellungen der selbstständigen Lebensführung.

Das Stift Sunnisheim bietet Betreutes Wohnen in von der Einrichtung angemieteten voll möblierten Wohnungen an. Die Wohnungen mit Platz für 6  junge Männer ab 18 Jahren liegen in Sinsheim und Umgebung.

Betreutes Wohnen ist ein Angebot nach § 41 SGB VIII.

Warum die stationären Angebote am Stift Sunnisheim wählen?

Die Vorteile unserer stationären Angebote:

Rund-um-die-Uhr-Betreuung

Wir begleiten junge Menschen an 356 Tagen im Jahr, 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag.

Hilfe in der Not

In unserer Inobhutnahme für Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren ermöglichen wir schnelle Unterbringung im Akutfall.

Individuelle Freizeitgestaltung

Unterstützung bei der Vereinsanbindung sowie Spiel und Sport auf dem Gelände – das ist alles bei uns möglich.

Wie wir arbeiten?

Betreuung, Wohnen und Schule – alles aus einer Hand. Wie wir zusammenarbeiten finden Sie mit einem Klick auf “mehr erfahren”.

Ihr Kontakt zu uns:

Bereichsleitung stationäre Hilfen