Voraussetzungen
Junge Menschen, die in die Sonderberufsschule gehen wollen, müssen die allgemeine Schulpflicht bereits erfüllt haben. Für die Aufnahme brauchen die jungen Menschen einen Feststellungsbescheid bzw. einen Nachweis über Sonderpädagogischen Förderbedarf.
Abschlüsse
Vollausbildung (Geselle): Bei bestandener theoretischer Prüfung erlangen die jungen Menschen einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsabschluss. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei bestandener theoretischer und praktischer Prüfung ein der mittleren Reife gleichwertiger Bildungsabschluss erreicht werden.
Fachpraktiker-/Fachwerkerausbildung: Bei bestanderer theoretischer und praktischer Ausbildung erhalten die Schüler*innen einem dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsabschluss.
Warum die Sonderberufsschule vom Stift Sunnisheim wählen?
Die Vorteile unserer Sonderberufsschule mit Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung sowie Lernen:
Hilfe über den Schulalltag hinaus
Die Lehrkräfte unterstützen die Schüler*innen beim Übergang in ein eigenständiges Leben.
Kleine Klassen
Kleine Klassen mit nur fünf bis acht Schüler*innen machen es möglich, dass junge Menschen an ihren individuellen Zielen arbeiten können.
Eng verzahnt mit Jugendhilfe
Der ständige Austausch zwischen Fachdiensten, Ausbilder*innen, Lehrkräften und Betreuer*innen fördert die persönliche Entwicklung und die Qualität der Ausbildung.
Wie wir arbeiten?
Möchten Sie mehr über unsere pädagogische Arbeit erfahren? Dann klicken sie unten auf “mehr erfahren”.
Ihr Kontakt zu uns:
Schulleitung Franz-Sigel-Schule, Sonderberufsschule